Grenze Argentinien - Chile:


Pino Hachado/Argentinien - Liucura/Chile

Stand der Informationen: 30. Januar 2013

Auf argentinischer Seite:

Dauer: ca. 15 Minuten

Kosten: keine

Formalitäten: Das Gebäude für die argentinische Migración und Aduana befindet sich 8 Kilometer östlich der Grenzlinie bei S 38.66761 W 70.83955 auf 1.531 m.
  1. Polizei: Vor Einfahrt in den Abwicklungsbereich wird man an einer Schranke von der Polizei gestoppt und erhält einen Zettel, auf dem das Autokennzeichen eingetragen wird.

  2. Migración: Das Gebäude befindet sich auf der linken Seite. Die argentinische Migración zieht die Touristenkarte ein und stempelt die Ausreise in den Pass. Einen weiteren Stempel bekommt man auf den von der Polizei ausgehändigten Zettel.

  3. Aduana: Direkt rechts neben der Migración sitzt der Kollege vom Zoll. Das Papier für die temporäre Einfuhr des Fahrzeuges wird gestempelt und einbehalten. Ein weiterer Stempel kommt auf den von der Polizei ausgehändigte Zettel.

  4. Polizei: Bevor man den Grenzbereich wieder mit dem Auto verlassen kann, steht an der Schranke ein Polizist, der den Zettel mit den beiden Stempeln von Migración und Aduana kontrolliert und einsammelt.

Die Grenze zwischen Argentinien und Chile befindet sich auf dem Paso Pino Hachado bei S 38.66232 W 70.89975, 1.855 m.


Auf chilenischer Seite:

Dauer: ca. 20 Minuten

Kosten: Keine

Formalitäten: Ein neues Abfertigungsgebäude kurz hinter der Grenzlinie bei S 38.64438 W 70.94161 auf 1.640 m ist kurz vor der Fertigstellung. Dieses war noch nicht in Betrieb, als wir über die Grenze fuhren. Das alte Gebäude für die chilenische Mirgración, Aduana und Lebensmittelkontrolle befindet sich genau 20 Kilometer von der eigentlichen Grenze in dem Ort Liucura bei S 38.64550 W 71.08726 auf 1.054 m.
  1. Policia Internacional/Migración: Für die Wiedereinreise nach Chile füllen wir eine Touristenkarte aus. Touristenkarte und Pass werden gestempelt, wir erhalten erneut 90 Tage Aufenthalt.

  2. Aduana/Fahrzeugeinfuhr: Auch für die Einfuhr des Fahrzeuges wird vom Zollbeamten erneut ein Formular ausgefüllt und in doppelter Ausfertigung ausgedruckt. Beide Formulare müssen vom Fahrzeugeigentümer unterschrieben werden. Ein Exemplar wird uns ausgehändigt, das andere bleibt im Besitz der Aduana. Die Touristenkarte des Fahrzeughalters wird mit dem Hinweis "No podra abandonar el país sin su VEHICULO" gestempelt.

  3. Tramité/Fahrzeug- und Lebensmittelkontrolle: Wieder muss das offizielle Formular ausgefüllt werden, in dem wir wieder wahrheitsgemäß ankreuzen, dass wir Lebensmittel einführen. Die sehr strengen Vorschriften für die Mitnahme von Lebensmitteln habe ich bereits beim ersten "Grenzübertritt Chile" beschrieben. Die darauf folgende physische Kontrolle war sehr harmlos. Der Beamte hat gefragt, ob wir Obst, Gemüse oder frisches Fleisch dabei hätten und danach nur einen kurzen Blick in den Kühlschrank geworfen. Er hatte auch einen Spürhund dabei, der jedoch bei unserem Fahrzeug nicht eingesetzt wurde.
Fazit: Ein sehr entspannter Grenzübergang, der jedoch nicht so schwach frequentiert ist, wie in unserem Reiseführer beschrieben.

Druckversion